Die Anforderungen des Gesetzgebers an die Wahrnehmung der Verantwortung für Gebäude und technische Anlagen haben sich in den letzten Jahren laufend verschärft. Die Betreiberverantwortung erstreckt sich auf alle Maßnahmen die erforderlich sind, damit die vom Gesetzgeber geforderten Schutzziele durch den Betrieb von technischen Anlagen eingehalten werden.

Um die Funktionalität zu erhalten, befinden sich Forderungen zur Wartung und Instandhaltung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Zum Beispiel:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Landesbauordnungen

Zu den Pflichten eines Anlagenbetreibers gehört insbesondere die Überwachung der notwendigen Hygiene und die Durchführung hierzu erforderlicher Maßnahmen bei:

  • Bereitstellen von Raumluft
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Verteilung und Bereitstellung von Trinkwasser