Allein 2016 rückten die Feuerwehren laut Statistik des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) fast 180.000 Mal zu Bränden und Explosionen aus (Quelle:Deutsches Ingenieurblatt) . Aufgrund dessen sind stationäre Brandmeldeanlagen unentbehrliche Begleiter im Betriebsalltag, in öffentlichen Gebäuden, Kaufhäusern, Tiefgaragen, Bahnhöfen, auf Baustellen und bei Renovierungsarbeiten in schützenswerten historischen Gebäuden, um nur einige Beispiele zu nennen. Doch was geschieht, wenn sie gewartet werden müssen, ausfallen oder noch gar nicht in Betrieb sind?
Beim Umbau einer Abteilung in einem Kaufhaus werden in vielen Fällen neben den Einrichtungen auch die Decken entfernt und umgebaut. Dort sind normalerweise die Sprinklerköpfe oder die Brandmelder der baurechtlich geforderten Brandfrüherkennungssysteme installiert. Wenn in diesen Bereichen die Brandfrüherkennungssysteme deaktiviert werden, besteht eine große Gefahr. Aus rechtlicher Sicht wird die in der Baugenehmigung festgelegte Überwachung nicht mehr durchgeführt. Formal kann das Gebäude dadurch seine Betriebserlaubnis verlieren.
Auf Baustellen fallen oft Heißarbeiten an, es gibt viel Brandlast und im restlichen Gebäude befinden sich Menschen, die bei einem Entstehungsbrand viel zu spät gewarnt werden. Eine gefährliche Mischung! Hier entspricht es dem Stand der Technik eine mobile Brandmeldeanlage einzusetzen.
Mobile Brandmeldeanlagen sind Stand der Technik Die Installation und Instandhaltung einer mobilen Brandmeldeanlage sind ganz einfach. Nachdem die zu überwachenden Bereiche und die Schutzziele festgelegt sind, werden Pläne mit den Positionen der Melder erstellt. Die Melder werden montiert, die Alarmweiterleitung zu einer ständig besetzten Stelle wird eingerichtet und getestet. Die Dokumentation wird erstellt und das Personal vor Ort eingewiesen. Wichtig: Für die Instandhaltung der Anlage gibt es einen Anlagenbetreuer. Dieser übernimmt die Betreiberpflichten und muss in der Bedienung der Anlage geschult sein.
Anders als bei fest installierten Brandmeldeanlagen verändern sich die überwachten Bereiche fast täglich. Daher muss dieser Anlagenbetreuer auch selbst die mobile Brandmeldeanlagebaulich verändern und die Dokumentation npassen können. Man erkennt daran, dass eine 1-zu-1-Erfüllung der Norm nicht möglich ist. Oft stellt sich dann die Frage: Wie weit sollte man sich an die Normen anlehnen? Hierzu empfiehlt es sich, alle wichtigen Interessengruppen an einen Tisch zu holen. Dazu zählen: Baurechtsbehörde, Versicherung, Arbeitsschützer (SiGeKo) und Feuerwehr. Damit die Interessen des Bauherrn gewahrt bleiben, sollte ein von ihm beauftragter Brandschutzfachplaner und eine Fachfirma für mobile Brandmeldeanlage mit anwesend sein. Mit dem Erfahrungsschatz aller Beteiligten kann eine für den Brandschutz sinnvolle Lösung erarbeitet werden, die auch die finanziellen Interessen des Bauherren berücksichtigt.